Dipl.-Ök. Susanne Lange
Steuerberaterin

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Susanne Lange
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Die Abgeltungssteuer ab dem 1.1.2009

Ab dem 1.1.2009 werden Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, Terminmarktgeschäfte u.a. mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und je nach Konfessionsangehörigkeit Kirchensteuer pauschal besteuert. Diese sog. Abgeltungssteuer wird direkt von den Banken einbehalten und abgeführt. Trotzdem kann es sinnvoll sein, die Kapitalerträge, die von der Abgeltungssteuer betroffen sind, im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, z.B. wenn

  • der individuelle Steuersatz weniger als 25 % beträgt.
  • der Sparerpauschbertrag in Höhe von 801 € pro Person ist nicht berücksichtigt worden, weil ein Freitstellungsantrag nicht gestellt worden ist,
  • der Bank u.a. die Konfession nicht mitgeteilt worden ist, so dass die Kirchensteuer nicht abgeführt worden ist. Wird dies im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nicht nachgeholt, wird Kirchensteuer hinterzogen!
  • Verluste aus Jahren vor 2009 noch zuberücksichitgen sind!

Und wenn

  • ein Spendenabzug beantragt wird,
  • die zumutbare Belastung für außergewöhnliche Belasutngen (z.B. durch Krankheits-, Scheidungskosten u.a.) zu ermitteln ist,
  • Unterhaltskosten berücksichtigt werden sollen,
  • das Einkommen eines Kindes zur Berücksichtigung dieses Kindes zu ermitteln ist oder
  • ein Ausbildungsfreibetrag des Kindes zu berücksichtigen ist,

dann sind die Kapitaleinnahmen zusätzlich berücksichtigen, damit die richtige Bemessungsgrundlage ermittelt werden kann. Es verbleibt aber bei der 25 %igen Abgeltungssteuer für die Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Achtung: Auch realisierte Kursgewinne und Zinsen über Auslandsdepots sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben! Diese werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit 25 % zzgl. Solz und Kirchensteuer berücksichtigt.

Die nachfolgende Tabelle soll Ihnen einen ersten Überblick über die Behandlung der Kapitalerträge aus den verschiedenen Anlageformen ab dem 1.1.2009 geben. Aufgrund der Vielzahl der Anlagemöglichkeiten besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit!

Anlageform laufende Erträge Veräußerungsergebnisse
Aktien, GmbH-Anteile, aktienähnl. Genußrechte Abgeltungssteuer
Wenn Erwerb nach dem 31.12.2008 und Beteiigung kleiner 1 %, dann gilt die Abgeltungssteuer ab 2009.

Wenn die Beteiligung größer 1 % beträgt, dann gilt das sog. Teileinkünfteverfahren (d.h. 40 % steuerfrei) und die Abgeltungssteuer findet keine Anwendung.

Bei Erwerb vor dem 1.1.2009 findet die herkömmliche Regelung Anwendung: Veräußerung innerhalb eines Jahres nach Erwerb, dann besteht Steuerpflicht zum indiviudellen Steuersatz (Achrung: Freigrenze!). Wird eine Veräußerung nach einem Jahr nach Erwerb vorgenommen, dann besteht Steuerfreiheit.

Rürup-Rente (Basisversorgung) keine Besteuerung in der Ansparphase!
Nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase mit dem individuellen Steuersatz
Immobilien - eigengenutzt

entfällt
Keine Besteuerung des Verkaufs, wenn durchgängig eingenutzt oder Eigennutzung im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorhergehenden Jahren vorlag
Immobilien - vermietet
Angabe in der ESt-Erklärung und Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz
Keine Änderung durch die Einführung der Abgeltungssteuer: Besteuerung der Gewinne nur bei einer Haltedauer unter 10 Jahren mit dem individuellen Steuersatz.
Festgeld Abgeltungssteuer entfällt
Festzinsanleihen Abgeltungssteuer
Bei Erwerb nach dem 31.12.2008 wird die Abgeltungssteuer immer angewendet. Bei Erwerb bis zum 31.12.2008 findet die herkömmliche Regelung Anwendung (s. u. Aktien u.a.).
Finanzinnovationen wie Zerobonds,
Gleitzinsanleihen,
Garantiezertifikate
Abgeltungssteuer
Bei Erwerb nach dem 31.12.2008 wird die Abgeltungssteuer immer angewendet. Bei Erwerb bis zum 31.12.2008 findet die herkömmliche Regelung Anwendung (s. u. Aktien u.a.).
Fonds

Misch- /Dachfonds

Abgeltungssteuer
Bei Erwerb nach dem 31.12.2008 wird die Abgeltungssteuer immer angewendet. Bei Erwerb bis zum 31.12.2008 findet die herkömmliche Regelung Anwendung (s. u. Aktien u.a.). Umschichtungen innerhalb des Fonds lösen keine Steuer aus.
Gewinnobligationen/

Wandelanleihen

Abgeltungssteuer
Bei Erwerb nach dem 31.12.2008 wird die Abgeltungssteuer immer angewendet. Bei Erwerb bis zum 31.12.2008 findet die herkömmliche Regelung Anwendung (s. u. Aktien u.a.).
Investemtanteile Abgeltungssteuer
Bei Erwerb nach dem 31.12.2008 wird die Abgeltungssteuer immer angewendet. Bei Erwerb bis zum 31.12.2008 findet die herkömmliche Regelung Anwendung (s. u. Aktien u.a.).
private Rentenversicherungen steuerfrei in Ansparphase
In der Auszahlungsphase Besteuerung mit dem Ertragsanteil, keine Anwendung der Abgeltungssteuer.
Riester-Verträge steuerfrei in Ansparphase
Keine Änderung durch die Abgeltungssteuer: Nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase: wenn Beiträge steuerlich gefördert worden sind, dann erfolgt eine 100%ige Besteuerung mit individuellen Steuersatz, sonst je nach gewährter Leistungsart z.B. Rentenzahlung: Besteuerung mit dem Ertragsanteil.
Typ. stille Gesellschaft Abgeltungssteuer
Bei Gründung nach dem 31.12.2008 ist die Abgeltungssteuer auf Zahlungen über dem Nennwert anzuwenden.
Zertifikate entfällt
Bei Erwerb nach dem 31.12.2008 wird die Abgeltungssteuer immer angewendet. Bei Erwerb bis zum 31.12.2008 findet die herkömmliche Regelung Anwendung (s. u. Aktien u.a.).
Zinsen aus Sparguthaben,
Investmentfonds,
Bausparverträge u.a. ähnl.
lfd. Konten
Abgeltungssteuer entfällt
Steuererstattungszinsen Abgeltungssteuer entfällt