Dipl.-Ök. Susanne Lange
Steuerberaterin

Dipl.-Ök.
Susanne Lange
Steuerberaterin

Aktuelle Artikel

Übersicht zum Ansatz von Kinderbetreuungskosten

*
*
*
E l t e r n
K i n d e r
Beide Elternteile
sind erwerbstätig
Alleinerziehende
Alleinverdiener
(nur ein Elternteil ist erwerbstätig)
Beide Elternteile
sind krank/behindert oder
in Ausbildung
Ein Elternteil
ist erwerbstätig,
der andere
krank/behindert
oder
in Ausbildung
0 bis 3 Jahre
2/3 der Kinderbetreuungs-
kosten (max. 4.000 € / Kind sind wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar (alternativ im Alter von 3 bis 6 Jahren als Sonderausgaben)
2/3 der Kinderbetreuungs-
kosten (max. 4.000 € / Kind sind wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar (alternativ im Alter von 3 bis 6 Jahren als Sonderausgaben)
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Betreuung
2/3 der Kinderbetreuungs-
kosten (max. 4.000 € / Kind sind als Sonderausgaben ansetzbar
2/3 der Kinderbetreuungs-
kosten (max. 4.000 € / Kind sind als Sonderausgaben ansetzbar
3 bis 6 Jahre
2/3 der Kinderbetreuungskosten /max. 4 T € sind als Sonderausgaben ansetzbar
6 bis 14 Jahre
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Betreuung
behinderte Kinder, wenn die Behinderung vor dem 24. (27.) Lebensjahr eingetreten ist
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Betreuung

 

 zurück