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Übersicht zum Ansatz von Kinderbetreuungskosten
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E l t e r n
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K i n d e r
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Beide Elternteile
sind erwerbstätig
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Alleinerziehende
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Alleinverdiener
(nur ein Elternteil ist erwerbstätig)
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Beide Elternteile
sind krank/behindert oder
in Ausbildung
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Ein Elternteil
ist erwerbstätig,
der andere
krank/behindert
oder
in Ausbildung
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0 bis 3 Jahre
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2/3 der Kinderbetreuungs-
kosten (max. 4.000 € / Kind sind wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar (alternativ im Alter von 3 bis 6 Jahren als Sonderausgaben)
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2/3 der Kinderbetreuungs-
kosten (max. 4.000 € / Kind sind wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar (alternativ im Alter von 3 bis 6 Jahren als Sonderausgaben)
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Steuerermäßigung für haushaltsnahe Betreuung
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2/3 der Kinderbetreuungs-
kosten (max. 4.000 € / Kind sind als Sonderausgaben ansetzbar
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2/3 der Kinderbetreuungs-
kosten (max. 4.000 € / Kind sind als Sonderausgaben ansetzbar
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3 bis 6 Jahre
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2/3 der Kinderbetreuungskosten /max. 4 T € sind als Sonderausgaben ansetzbar
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6 bis 14 Jahre
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Steuerermäßigung für haushaltsnahe Betreuung
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behinderte Kinder, wenn die Behinderung vor dem 24. (27.) Lebensjahr eingetreten ist
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Steuerermäßigung für haushaltsnahe Betreuung
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