Dipl.-Ök. Susanne Lange
Steuerberaterin

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Pendlerpauschale ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Dezember 2008 entschieden, dass die seit 2007 geltende Neuregelung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist, weil diese gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Seit 2007 waren Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst ab dem 21. Entfernungskilometer als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbar. Ab 2009 wird die Pendlerpauschale wieder ab dem ersten Kilometer entsprechend der „alten“ Regelung wieder eingeführt werden.

Die bereits vorliegenden Einkommensteuerbescheide 2007 wurden bzgl. der Fahrten Wohnung Arbeitsstätte im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen. Lt. Bundesfinanzministerium werden diese Bescheide im ersten Quartal 2009 geändert und die sich ergebenden Einkommensteuererstattungen ausgezahlt werden. Einkommensteuererstattungen werden sich ergeben, wenn der Werbungskostenpauschbetrag von 920 € bereits durch diese oder andere Werbungskosen überschritten worden ist oder durch den Ansatz der vollen Fahrtkosten jetzt überschreiten wird.

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