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Dipl.-Ök. Susanne Lange
Steuerberaterin





Guter Rat muss nicht teuer sein 

„Je mehr Vergnügen Du an der Arbeit hast,
um so besser wird sie bezahlt.“

(Mark Twain)

Eine oft gestellte Frage ist, was die Erstellung einer Einkommensteuererklärung oder des Jahresabschlusses einschließlich der Steuererklärungen für das Unternehmen kosten wird. Meine Antwort ist oft: „Das kommt darauf an.“

Grundlage der Honorarabrechung ist grds. die für alle Steuerberater geltende Steuerberater-Gebührenverordnung (StBGebV). Diese legt für die meisten Leistungen sowohl die Mindest- und auch die Höchstgebühren fest. In der Regel erfolgt die Abrechnung nach Gegenstandswerten, d.h. je nach abzurechnender Leistung sind die Höhe der Einkünfte, Erlöse., Bilanzsummen u.a. oder auch von der Gebührenverordnung festgelegte Mindestgegenstandswerte zu Grunde zu legen. Zusätzlich erfolgt eine Gewichtung anhand des anfallenden Arbeitsaufwandes, dem Schwierigkeitsgrad und/oder anhand der Ordnung und des Umfanges der eingereichten Unterlagen.

Eine Steuererklärung für eine ledige Person, die lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen und keine umfangreichen Werbungskosten hat, ist grds. geringer abzurechnen als z.B. die Einkommensteuererklärung von einem Ehepaar mit drei Kindern unter Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten und Einkünften sowohl aus nichtselbständiger Tätigkeit mit aufwendigen Werbungskosten( z.B. aus doppelter Haushaltsführung) sowie Einkünften aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung.

Um aber die Gebühren niedrig zu halten, bin ich auf Ihre Mitarbeit angewiesen: Vollständige und sortierte Unterlagen sind von Vorteil und wirken sich aus Ihrer Sicht positiv auf die Höhe des Honorars aus! Dagegen sind Loseblattsammlungen (womöglich unsortiert in dem berühmten Schuhkarton) in keiner Steuerberatungskanzlei gern gesehen. Mit den Downloads auf der Seite 'Dies und Das' habe ich Ihnen Formulare und eine Checkliste für die Zusammenstellung Ihrer Einkommensteuererklärung bereitgestellt. Diese soll Ihnen die Vorbereitung Ihres Besuchs und der erforderlichen Unterlagen erleichtern und die Liste meiner möglichen Rückfragen reduzieren.

Die laufenden Buchführungen erhalten von mir je nach Umfang eine sog. Pendelmappe oder einen Pendelordner. Dieser erleichtert Ihnen die Ordnung und mir die Bearbeitung der Belege.

Ihre Vorteile aus der Beauftragung eines Steuerberaters liegen auf der Hand:

  • Sie sparen Zeit und insbesondere Nerven, weil Sie sich nicht selbst mit den sich ständig ändernden Formularen und Steuergesetzen auseinander setzen müssen. Statt dessen haben Sie mehr Zeit, um sich Ihrem eigenen Geschäftsfeld oder Ihrer Freizeit zu widmen.
  • Sie wissen aufgrund der Steuerberechnung Ihres Steuerberaters schon bevor der Bescheid ins Ihr Haus kommt, mit welcher Nachzahlung oder Erstattung Sie zu rechnen haben. Diese Berechnung setzt immer voraus, dass das Finanzamt den erklärten Angaben folgt und nicht aufgrund von z.B. Kontrollmitteilungen weitere Erkenntnisse hat.
  • Sie müssen die Steuererklärung nicht bereits zum 31. Mai des Folgejahres sondern erst bis zum 31.12. des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Die Abgabefrist verlängert sich also, wenn ein Steuerberater beauftragt wird.
  • Sie haben nicht das Gefühl, etwas vergessen zu haben und daher zu viel Steuern zahlen zu müssen.
  • Die Kosten für einen Steuerberater können Sie als Selbständiger/Gewerbetreibender fast vollständig als Betriebsausgabe ansetzen. Aber auch Angestellte u.a. können Teile der Steuerberatungskosten z.B. als Werbungskosten absetzen. Lediglich die Kosten für den Mantelbogen der Einkommensteuer ist seit dem 1.1.2006 nicht mehr absetzbar, aber ... das könnte sich demnächst auch wieder zu Ihren Gunsten ändern.

Da ich i.d.R. den Umfang Ihrer eingereichten Unterlagen und auch die Gegenstandswerte nicht auf den ersten Blick oder am Telefon erkennen kann, ist es nicht möglich, Ihnen einen genauen Wert meiner Gebühren zu nennen. Gerne erstelle ich Ihnen aber auf Anfrage ein aussagekräftiges Angebot auf der Basis der von Ihnen genannten Gegenstandswerte.

„Es gibt Leute, die gut zahlen,

Leute, die prompt zahlen, die nie zahlen,

Leute, die schleppend zahlen, die bar zahlen, abzahlen, draufzahlen,

heimzahlen,

nur Leute, die gern zahlen, die gibt es nicht“.

(Georg Christoph Lichtenberg, dt. Physiker 1742- 1799)