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Dipl.-Ök. Susanne Lange
Steuerberaterin





Steuerberatung für Privatpersonen

Auch wenn Sie keine oder nur geringe gewerbliche oder selbständige Einkünfte erzielen, ist es aufgrund laufender Steueränderungen und der komplizierten Formulare für die Einkommensteuererklärung oft notwendig, professionelle Unterstützung einzuholen. Die Kanzlei bietet Ihnen

      • Erstellung der laufender Einkommensteuererklärungen
      • Ggf. Erstellung der erforderlichen Umsatzsteuererklärung
      • Prüfung der Einkommensteuerbescheide
      • Professionelle Begleitung in Rechtsbehelfsverfahren in Form von Einsprüchen oder auch Klagen vor dem Finanzgericht
      • Hilfestellung bei Anträgen z.B. Herabsetzungsanträge für Vorauszahlungen, Antrag auf Ratenzahlung/technische Stundung, Aussetzung der Vollziehung oder der Vollstreckung etc.
      • Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung

Sie sind z.B. in den folgenden Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet:

      • Sie haben von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn erhalten oder
      • Sie und Ihr Ehegatte waren beide angestellt und haben die Lohnsteuerklasse III und V gewählt oder
      • Sie haben auf Ihrer Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eintragen lassen oder
      • Sie verfügen über weitere Einkünfte z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit durchführen etc. oder
      • Sie haben Lohnersatzleistungen erhalten.

Des weiteren rate ich beispielsweise in den folgenden Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung:

      • Sie hatten hohe Sonderausgaben(z.B. eine Riester- oder Rürup-Rente abgeschlossen) oder
      • hohe Werbungskosten (z.B. lange Arbeitswege, hohe Fortbildungskosten, doppelte Haushaltsführung, Kinderbetreuungskosten) oder
      • andere außergewöhnliche Belastungen (hohe Krankheitskosten durch Zahnersatz oder Scheidungskosten u.a.)
      • durch Heirat oder Scheidung hat sich die Steuerklasse während des Jahres geändert
      • Sie haben im Kalenderjahr hohe Schwankungen bei Ihrem Arbeitslohn hinnehmen müssen oder waren nicht durchgehend beschäftigt und hr Arbeitgeber hat keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt
      • Sie haben eine Abfindung erhalten
      • Sie haben aus anderen Jahren Verlustabzüge aus anderen Einkunftsarten zu berücksichtigen
      • Die Banken haben Zinsabschlagsteuer oder Kapitalertragsteuer abgeführt und Sie hatten keine Freistellungsauftrag oder Ihr persönlicher Steuersatz ist geringer ist als die Zinsabschlagsteuer/ Kapialtertragssteuer/ab 2009 die Abgeltungssteuer, so das eine Günstigerprüfung durchzuführen ist
      • wenn Sie in Ihrem Haushalt haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Gartenpflege, Hausmeister etc.) oder Handwerkerleistungen hatten
      • wenn Sie in anderen Einkunftsquellen ( Z.B. Vermietung oder nebenberuflicher Tätigkeit) Verluste erzielt haben.

Des weiteren unterstützt Sie die Kanzlei

      • bei der Erstellung von Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärung
      • der Prüfung der entsprechenden Bescheide und Rechtsbehelfsverfahren
      • bei Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf von Immobilien
      • in Fragen der steueroptimalen Vertragsgestaltung