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Dipl.-Ök. Susanne Lange
Steuerberaterin


Und noch mehr Formulare ...

„Glück ist das Einzige, das sich verdoppelt, wenn man es teilt“. (Albert Schweizer)

Im folgenden finden Sie hilfreiche Formulare, die Sie herunterladen, ausfüllen und mir zusenden oder mir bei Ihrem nächsten Besuch mitbringen können:

  • Vollmacht :
    Im Umgang mit den Finanzbehörden ist es für mich einfacher, wenn ich eine Vollmacht meiner Mandanten vorlegen kann. Die Bescheide werden mir in diesem Fall direkt zugesandt, so dass ich Ihnen die Probleme mit der Weiterleitung der Bescheide und der Fristwahrung erspare.
  • Mandantenstammdaten:
    Für neue Mandanten benötige ich regelmäßig ein paar Grunddaten. Auf Basis des nachfolgenden Formulares können Sie mir diese kurzfristig zuleiten, wenn es schnell gehen soll.
  • Fragebögen für die Erstellung der EST:
    Zur Erleichterung der Zusammenstellung Ihrer Einkommensteuerunterlagen habe ich Ihnen eine Checkliste zusammengestellt. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Unterlagen ich für die Einkommensteuer benötige, können Sie sich dieser Liste gerne bedienen. Einige meiner Rückfragen für die Fertigstellung Ihrer Einkommensteuererklärung werden Ihnen dann erspart bleiben!
  • Nachweis der betrieblich gefahrenene KM mit dem PKW:
    Seit dem 1.1.2006 ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass ein betrieblicher PKW mindestens 50 % betrieblich genutzt wird. Erst in diesem Fall ist ein 100%iger Abzug der PKW-Kosten als Betriebsausgaben möglich. Dies betrifft nicht PKWs, die Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden. Das beigefügte Formular ist pro PKW über drei Monate exemplarisch zu führen. Privatfahrten sind im einzelnen nicht aufzulisten. Wird eine neuer PKW angeschafft, ist diese Liste erneut über drei Monate zu führen. Das gleiche gilt, wenn sich bestimmte Rahmenbedingungen maßgeblich verändert haben - z.B. eine erhebliche Verkürzung des Weges zwischen Wohnung und Betrieb/Kanzlei/Praxis aufgrund eines Umzuges.

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  • Tank-/Warengutschein
    §8 Abs. 2 Satz 9 EStG läßt Sachbezüge in Höhe von 44 € pro Arbeitnehmer im Monat steuerfrei und damit auch sozialversicherungsfrei. Bei den 44 € handelt es sich um eine Freigrenze, d.h. wird dieser Betrag überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. In diesem Zusammenhang sind Waren- und insbesondere Tankgutscheine populär geworden. Aber Achtung: Der Gutschein darf keinen Höchstbetrag oder ähnliches enthalten. In diesem Fall würde es sich um eine Geldleistung und damit um voll zu versteuerenden und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn handeln. Des weiteren ist zubeachten, dass der Tag der Übergabe des Gutscheins an den Arbeitnehmer maßgeblich für die 44 €-Grenze ist. Der Tagespreis sollte für diesen Tag dokumentiert werden, wenn dieser wie Benzin, Super und Diesel täglich variiert. Gerade bei Tankgutscheinen sollte die Literanzahl so bemessen werden, dass die 44 €-Grenze auch bei ständig wechselnden Preisen nicht überschritten wird.

  • Stammdaten für Ihr Personal
    Wenn Sie neues Personal einstellen, benötige ich für die Erfassung Ihrer Arbeitnehmer ein paar Stammdaten und weitere Unterlagen, um das Gehalt monatlich korrekt abrechnen zu können. Unterscheiden Sie bitte zwischen Geringfügig Beschäftigen (bis 400 €) und Ihren anderen Arbeitnehmern. Bei geringfügig Beschäftigen sind ein paar weitere Angaben erforderlich. Bitte füllen Sie (bzw. lassen Sie ausfüllen) das jeweilige Erfassungsblatt vollständig aus und reichen Sie mir dieses mit den ggf. erforderlichen weiteren Unterlagen ein.